Bewohnerversammlung in Meißen

Entsprechend unserer gesetzlichen Verpflichtung nach dem Sächsischen Wohnteilhabegesetz (SächsWTG) hatte der Bewohnerbeirat in Zusammenarbeit mit der Einrichtungsleitung am 22. Januar 2026 zur Bewohnerversammlung geladen. Was wir nicht erwartet hatten: über 30 Gäste kamen. Das waren die nachgefragten Themen: Wofür werden die Investitionsgelder ausgegeben? Wann und wie erfolgt die Reinigung der Zimmer? Wer von den Mitarbeitenden ist für mich bzw. meine Angehörigen zuständig?
Was die Mitarbeitenden besonders freute: Es gab Dank und Anerkennung für die geleistete Arbeit. Besonders wurde die Arbeit der Betreuung gewürdigt. Sie haben das Privileg, für die Abwechslung im Alltag zu sorgen und sie nutzen es auch.