Hinweisgeberschutzgesetz

    Formular zum Hinweisgeberschutzgesetz

    Sie haben als berechtigte hinweisgebende Person gemäß § 1 HinSchG die Möglichkeit über einen besonders geschützten Informationskanal Meldungen zu tätigen, die nach Ihrer persönlichen Auffassung gemäß § 2 HinSchG Verstöße zum Gegenstand haben, die insbesondere strafbewehrt sind. Ferner können Sie gerne Meldungen über Verstöße vornehmen, die bußgeldbewehrt sind, soweit die verletzte Vorschrift dem Schutz von Leben, Leib oder Gesundheit oder dem Schutz der Rechte von Beschäftigten oder ihrer Vertretungsorgane dient.

    Unsere interne Meldestelle ist die
    Rechtsanwaltskanzlei Dr. Ulbrich & Kaminski Rechtsanwälte | Notar
    Grabenstraße 12 | Kortumhaus
    44787 Bochum
    Telefon +49 (0)234 57 95 21 0
    Telefax +49 (0)234 57 95 21 21
    E-Mail hinweisgeber@ulbrich-kaminski.de

    Sie können dort gemäß § 16 Absatz 3 HinSchG Verstöße der vorgenannten Art mündlich oder in Textform äußern. Mündliche Meldungen sind entweder per Telefon oder mittels einer anderen Art der Sprachübermittlung möglich. Nach Ihrer Meldung wird das gesetzlich vorgeschriebene Verfahren durch die interne Meldestelle durchgeführt.