Heimbeiratswahl: Erlebbare Teilhabe

Noch vor Ablauf der Amtsperiode hatte der alte Heimbeirat rechtzeitig den Wahlausschuss berufen, um noch vor der Sommerpause den neuen Heimbeirat wählen zu können. In der  SächsWTGDVO sind Aufgaben und Wahl des Heimbeirates vom sächsischen Gesetzgeber festgelegt.

Dank der sehr guten Vorbereitung der Wahl durch den Wahlausschuss und den Mitarbeiterinnen der Betreuung wurde die Wahl zu einem Höhepunkt des Heimalltages. Viele Bewohnerinnen und Bewohner nahmen die Chance wahr und wählten ihre Vertrauenspersonen. Die Mitarbeitenden des Meißner Senioren- Parks freuen sich auf die zukünftige Zusammenarbeit. Denn das ist erlebbare Teilhabe und Grundlage für einen fruchtbaren Austausch über Ziele, Prozesse, Erfolge und Misserfolge in unserem gemeinsamen Alltag.